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Kostenfrei über Ihre Pflegekasse

Pflegegeld sichern.Wir kommen zu Ihnen.Kostenlose § 37.3-Beratung in NRW

Der Pflicht-Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – zuerst bei Ihnen zu Hause, danach auf Wunsch jede zweite Beratung per Video.

Eine ältere Frau und eine Angehörige nehmen gemeinsam an einem Videoanruf über ein Tablet teil.

Wir kümmern uns um alles – kostenfrei

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  • Zugelassener Pflegedienst – IK 460520748

    Beratung in ganz NRW

    Hausbesuche sind nach Terminvereinbarung und Verfügbarkeitsprüfung in ganz Nordrhein-Westfalen möglich.

  • Für Sie kostenfrei

    Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

  • Deutsch, Türkisch, Polnisch

    Beratung in Ihrer Sprache

  • Mo–Sa 8–20 Uhr

    Persönlich erreichbar

  • Unterstützung beim Nachweis für Ihre Pflegekasse
  • Jede zweite Beratung auf Wunsch per Video
  • Wir versenden den Nachweis an die Pflegekasse
  • Von den Pflegekassen zugelassener Beratungsdienst
  • Frist verpasst? Wir klären das für Sie
  • Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
  • Echte Pflegefachkräfte, kein Callcenter

Pflegegeld nicht verlieren: Wer die Frist verpasst, riskiert die Kürzung des Pflegegeldes. Wir unterstützen Sie beim rechtzeitigen Beratungseinsatz und beim Nachweis für Ihre Pflegekasse.

Ihre nächste Frist

Wann ist Ihr nächster Beratungseinsatz fällig?

Ihr letzter Beratungseinsatz

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, rufen den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr eine Beratung möglich. Unverbindliche Orientierung.

Für Eilige: Was möchten Sie erledigen?

Für Sie kostenfrei

Kostenfreie Abrechnung durch die Pflegekasse

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger eine Leistung der Pflegekasse. Wir rechnen als zugelassener Dienst direkt mit der Kasse ab – Sie legen nichts aus und erhalten keine Rechnung.

  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse – keine Vorkasse
  • Wir versenden den Nachweis an die Pflegekasse
  • Keine versteckten Kosten – Leistung der Pflegeversicherung
Beratung anfragen
Ihr Anteil0,00 €Abrechnung direkt über die Pflegekasse

Kosten & Abrechnung

Häufige Fragen zur Abrechnung durch die Pflegekasse

Sie zahlen nichts — die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Hier erfahren Sie, wie das im Detail funktioniert.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Sie müssen nicht alles allein herausfinden. Wählen Sie den Bereich, der zu Ihrer Situation passt — Sie entscheiden, welcher Kontaktweg zu Ihnen passt.

  • Pflichtberatung erledigen

    Sie beziehen Pflegegeld und benötigen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

    Video-Eignung prüfen
  • Pflegegrad beantragen

    Es besteht noch kein Pflegegrad oder eine Höherstufung ist geplant. Wir helfen Ihnen, den Antrag vorzubereiten — abgeschickt wird er von Ihnen selbst.

    Antrag vorbereiten
  • Persönliche Hilfe

    Sie sind unsicher, welcher Weg richtig ist? Sprechen Sie mit uns oder bitten Sie um einen Rückruf.

Persönlich für Sie da

Sie möchten lieber direkt mit einem Menschen sprechen?

Kein Problem. Unser Beratungsteam unterstützt Sie persönlich bei Fragen und bei der Terminbuchung. Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer – wir rufen Sie zurück.

Freundliche Pflegefachperson des Beratungsteams
Eine Frau telefoniert am Tisch und notiert dabei Informationen in einem Schreibblock.

Persönlicher Rückruf

Lieber zurückgerufen werden?

Hinterlassen Sie einfach Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Unser Beratungsteam meldet sich persönlich bei Ihnen.

Bitte geben Sie im Rückrufformular keine Gesundheits- oder Pflegedaten an.

oder direkt anrufen
0201 89087898

Für allgemeine Fragen und Terminabsprachen

  • Datenschutz nach DSGVOVerschlüsselte Übertragung, datensparsame Verarbeitung.
  • Qualifizierte BeratungBeratungseinsätze nur durch Pflegefachkräfte.
  • Kostenfrei für SieAbrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.
  • UnabhängigKeine Provisionen, keine Produktverkäufe.
Wichtiger Hinweis

Pflegegeld sichern

Wir helfen Ihnen, die Frist einzuhalten und den erforderlichen Nachweis rechtzeitig bereitzustellen – kostenfrei über Ihre Pflegekasse. Die erste Beratung findet in Ihrer Häuslichkeit statt; danach kann bis 31.03.2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Video erfolgen.

  • Der Beratungseinsatz ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Pflegegeld bezogen wird.
  • Wird er nicht rechtzeitig durchgeführt, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und kann es im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI).
  • Nach dem durchgeführten Beratungseinsatz übermitteln wir den Nachweis an Ihre Pflegekasse.

Kostenlose Fristen-Erinnerung: Wir denken an Ihren nächsten Termin. Erinnerung einrichten

Video-Eignung prüfen

Video-Eignung prüfen oder Hausbesuch anfragen – wir melden uns telefonisch und stimmen den Termin persönlich ab. Wir versenden den Nachweis an Ihre Pflegekasse.

Eine ältere Frau und eine Angehörige planen gemeinsam einen Termin auf einem Papierkalender.

Der Beratungseinsatz

Was § 37 Abs. 3 SGB XI für Sie bedeutet

Kurz, verständlich und ohne Paragrafendschungel: die vier Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

  • Was ist der Beratungseinsatz?

    Ein gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Eine Pflegefachkraft bespricht die häusliche Pflegesituation, gibt praktische Hinweise und dokumentiert das Gespräch für die Pflegekasse.

  • Wer ist verpflichtet?

    Die Pflicht besteht für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld mit Pflegegrad 2 bis 5. Wer ausschließlich Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezieht, muss keinen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Wird Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld im Rahmen einer Kombinationsleistung bezogen, kann eine Beratungspflicht bestehen. Maßgeblich sind die tatsächliche Leistungsart sowie die Mitteilung der zuständigen Pflegekasse.

  • Wie oft ist er fällig?

    Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich — also zweimal im Jahr. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht; die Beratung kann aber freiwillig halbjährlich abgerufen werden.

  • Geht das per Video?

    Die erste Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Bis zum 31.03.2027 kann danach jede zweite Beratung per Video erfolgen. Maßgeblich bleiben die Vorgaben Ihrer Pflegekasse.

Die Intervalle richten sich nach Ihrer Versorgungssituation

Ob und wie oft ein Beratungseinsatz nachzuweisen ist, hängt davon ab, wie die Pflege zu Hause organisiert ist — und nicht allein vom Pflegegrad. Bei reiner Pflegesachleistung ist kein Nachweis erforderlich. Bei Pflegegeld oder anteiligem Pflegegeld im Rahmen einer Kombinationsleistung kann eine Beratungspflicht bestehen — maßgeblich ist die Mitteilung Ihrer Pflegekasse.

  • Pflegegrad 1Keine Pflicht

    Freiwillig halbjährlich möglich — auf Wunsch und auf Kosten der Pflegekasse.

  • Pflegegrad 2 und 3Halbjährlich

    Zwei Beratungseinsätze pro Jahr beim Bezug von Pflegegeld; die erste Beratung findet in der Häuslichkeit statt, bis 31.03.2027 kann danach auf Wunsch jede zweite Beratung per Video erfolgen.

  • Pflegegrad 4 und 5Halbjährlich

    Ebenfalls zwei Pflichtberatungen pro Jahr; zusätzlich ist die Beratung freiwillig einmal je Kalendervierteljahr möglich. Erste Beratung in der Häuslichkeit, danach bis 31.03.2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Video.

  • Nur PflegesachleistungKein Pflicht­einsatz

    Wer ausschließlich Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezieht, muss keinen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen.

Wer ausschließlich Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezieht, muss keinen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Wird Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld im Rahmen einer Kombinationsleistung bezogen, kann eine Beratungspflicht bestehen. Maßgeblich sind die tatsächliche Leistungsart sowie die Mitteilung der zuständigen Pflegekasse. Sind Sie unsicher, wann Ihr nächster Beratungseinsatz fällig ist, klären wir das im Termin gemeinsam — oder Sie fragen jederzeit den KI-Pflegeberater.

Wie die Beratung bei Ihnen zu Hause abläuft, was Sie vorbereiten können und wie Sie einen Termin anfragen, erfahren Sie auf unserer Seite zum Beratungseinsatz als Hausbesuch.

Frist verpasst – was jetzt gilt

§ 37 Abs. 3 SGB XI – geprüft am 19.10.2026 (Quelle: gesetze-im-internet.de) · Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Gesetzliche Änderungen sowie Vorgaben der Pflegekassen können jederzeit Anpassungen erforderlich machen.

Pflichtberatung & Fristen

Fragen zu § 37.3 Pflegeberatung und Pflegegeld-Frist

Was Pflegegeldempfänger in NRW zur Pflichtberatung wissen müssen — und wie eine versäumte Frist wieder eingeholt wird.

So läuft es ab

In vier Schritten zum erledigten Beratungseinsatz

  1. 1

    Termin online buchen

    Wunschtermin in wenigen Klicks wählen. Videotermine bestätigen wir per E-Mail mit dem Zugangslink, sobald die Buchung bestätigt ist; einen Hausbesuch stimmen wir nach Ihrer Anfrage persönlich mit Ihnen ab.

  2. 2

    Beratung führen

    Erste Beratung in Ihrer Häuslichkeit, danach bis 31.03.2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Video – mit einer examinierten Pflegefachkraft.

  3. 3

    Beratung wird dokumentiert

    Wir dokumentieren den Beratungseinsatz nach den gesetzlichen Vorgaben.

  4. Nachweis an die Pflegekasse

    Wir versenden den Nachweis über den Beratungseinsatz an Ihre Pflegekasse.

Vier fotografische Szenen zeigen Terminplanung, gemeinsames Gespräch, Notizen und die Arbeit am Laptop.
Kostenfrei · ohne Anmeldung · rund um die Uhr

Lukas KILukas KI – aus der Pflegepraxis für Ihren Alltag

Pflegefragen einfach klären – per Chat oder Telefon, rund um die Uhr.

Entwickelt vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten, unterstützt Lukas KI Pflegebedürftige und Angehörige bei allgemeinen Fragen zu Pflegegraden, Pflegeleistungen und den nächsten Schritten – deutschlandweit erreichbar, auch abends und am Wochenende.

Digital Orientierung finden. Persönlich weiterkommen.

Für individuelle Beratung steht Ihnen unser menschliches Beratungsteam zu seinen Servicezeiten zur Verfügung.

Sie sprechen oder schreiben mit einer künstlichen Intelligenz. Diese kann Fehler machen und ersetzt weder medizinische Beratung noch den gesetzlichen Beratungseinsatz durch qualifizierte Pflegefachkräfte. Im Notfall wählen Sie 112.

Variante 1

Lukas KI per Chat

Stellen Sie Ihre Fragen schriftlich und erhalten Sie sofort verständliche Antworten.

Beispiel-Fragen

Eine ältere Frau und eine Angehörige betrachten gemeinsam ein Smartphone.

Variante 2

Lukas KI per Telefon

Sprechen Sie mit Lukas KI und erhalten Sie rund um die Uhr verständliche Antworten auf allgemeine Fragen zu Pflege, Pflegegraden, Leistungen und Beratungseinsätzen.

Direkt anrufen0201-89087898

Sie sprechen mit Lukas KI. Bei individuellen, medizinischen oder rechtlich komplexen Anliegen vermitteln wir Ihr Anliegen an unser Beratungsteam; die persönliche Beratung erfolgt zu den Servicezeiten.

Telefonische Anfragen werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung von Gesprächsinhalten, sofern dies nicht gesetzlich erforderlich oder ausdrücklich vereinbart wurde. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Datenschutzerklärung

  • 24/7 erreichbar — auch abends und am Wochenende
  • Einfach sprechen, keine Tastenmenüs
  • Auf Wunsch direkt zur Terminbuchung weitergeleitet
Eine Frau telefoniert und macht dabei Notizen.
  • Rund um die Uhr erreichbar
  • Sofortige Antworten
  • Verständlich erklärt
  • Persönliche Beratung bei Bedarf

Warum unsere KI?

  • 24 Stunden erreichbar
  • Keine Warteschleife
  • Verständliche Antworten
  • Direkte Terminvermittlung
  • Übergabe an unser Beratungsteam zu den Servicezeiten
  • Datenschutzkonforme Verarbeitung

Der KI-Pflegeberater beantwortet allgemeine Fragen und dient der Orientierung, Vorbereitung und Terminvermittlung. Gesetzliche Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen ausschließlich qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater durch. Medizinische oder rechtlich verbindliche Entscheidungen trifft ausschließlich eine qualifizierte Fachkraft.

Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Im Notfall wählen Sie 112. Ihre Eingaben werden zur Beantwortung an einen externen KI-Dienst übermittelt und dort verarbeitet. Bitte geben Sie keine Gesundheitsdaten, Diagnosen, Versicherungsnummern, Dokumente oder Daten Dritter ein. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung. Für telefonische Anfragen gilt der Hinweis oben.

Kostenlos · ohne Anmeldung · Stand 2026

Wie viel Geld steht Ihnen zu?

Viele Familien lassen jedes Jahr vierstellige Beträge liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Drei Angaben genügen — der Leistungsrechner zeigt sofort Ihr monatliches Budget, aufgeschlüsselt nach Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Jahresbudgets.

  • Pflegegeld & Pflegesachleistung
  • Entlastungsbetrag & Hilfsmittelpauschale
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Ergebnis drucken oder als PDF sichern

Pflegegrad-Antrag vorbereiten und prüfen lassen

Die Berechnung passiert vollständig in Ihrem Browser. Wir speichern keine Angaben zu Gesundheit oder Pflegegrad.

Eine ältere Frau, eine Angehörige und ein Berater besprechen gemeinsam Informationen auf einem Tablet.

Unser Service

Wir kümmern uns um alles

Sie buchen einen Termin — den Rest organisieren wir. Vom Videolink über die Gesprächsvorbereitung bis zur Übermittlung des Nachweises an Ihre Pflegekasse.

Ein Berater mit Headset führt im Pflegedienstbüro ein Videogespräch an einem Laptop.
  • Online-Videoberatung

    Nach der ersten Beratung zu Hause kann bis 31.03.2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Video stattfinden – ohne Anfahrt und aus Ihrem vertrauten Umfeld.

  • Flexible Terminbuchung

    Wunschtermin online anfragen. Persönlich erreichen Sie uns Montag bis Samstag 8:00–20:00 Uhr. Beratungsform und Termin stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

  • Erfahrene Pflegeberater

    Examinierte Pflegefachkräfte mit Weiterbildung in der Pflegeberatung — keine Callcenter-Mitarbeitenden.

  • Unterstützung bei allen Fragen

    Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Verhinderungspflege: Sie dürfen alles fragen — auch zwischendurch.

  • Wir übernehmen die Organisation

    Terminvergabe, Erinnerung, Gesprächsvorbereitung und Dokumentation: Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf.

  • Nachweis inklusive

    Wir dokumentieren den Beratungseinsatz nach den gesetzlichen Vorgaben und versenden den Nachweis an Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen

Antworten rund um den digitalen Beratungseinsatz

Ihre Frage ist nicht dabei? Der KI-Pflegeberater antwortet rund um die Uhr.

Voraussetzungen der Videoberatung · § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de)

Hinter den Kulissen

Ein echtes Team, keine anonyme Plattform

Lukas ist ein zugelassener Beratungsdienst aus NRW. Unsere examinierten Pflegefachkräfte kennen die Region, die Pflegekassen und die Fristen. Wir übernehmen alles, damit Sie sich um das Wichtige kümmern können: Ihre Familie.

Amtliche Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen

Diese Übersicht ist eine Serviceinformation und keine Empfehlung. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind die jeweiligen Behörden verantwortlich. Stand: 16.10.2026

Landesweit in NRW

Sie suchen eine Stelle in Ihrer Stadt? Die geprüften Anlaufstellen aller 33 Städte stehen in der Übersicht amtliche Anlaufstellen in NRW. Ihre eigene Stadtseite erreichen Sie über die Suche auf der NRW-Übersicht.

Ihr nächster Schritt

Termin in zwei Minuten anfragen

Der erste Beratungseinsatz findet zu Hause statt. Danach kann auf Wunsch jeder zweite Beratungseinsatz per Video stattfinden (§ 37 Abs. 3 SGB XI, derzeit befristet bis 31.03.2027).

Buchen Sie jetzt Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz bequem online. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten